Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Plambeck

  • Geboren 1947 in Hamburg
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: August 1980
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht: seit 08.04.1992
  • Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Plambeck liegt auf dem Gebiet des Ar­beits­rechts und dort insbesondere im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Herr Rechtsanwalt Plam­beck berät und vertritt Betriebsräte, sowohl außergerichtlich, als auch in der ge­richt­li­chen Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberseite. Er hat als Beisitzer auf Seiten von Be­triebs­rä­ten an einer Vielzahl von betrieblichen Einigungsstellen teilgenommen und verfügt da­her über eine große Erfahrung bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen bzw. In­te­res­se­naus­glei­chen und Sozialplänen sowie der Inanspruchnahme der in diesem Zu­sam­men­hang relevanten Instrumentarien des Rechts der Arbeitsförderung gemäß des SGB III.

  • Neben seinem betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt berät und vertritt Rechts­an­walt Plambeck Arbeitnehmer, auch auf dem Gebiet des Individual-Arbeitsrechts, bun­des­weit.