Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Böttcher

  • Geboren 1964 in Frankfurt am Main
  • Beruflicher Werdegang: Abitur 1982
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin: 1984 bis 1991
  • 1. Staatsexamen: 1991
  • Referendariat beim Kammergericht Berlin und Landgericht Darmstadt: von 1991 bis 1994
  • 2. Staatsexamen: 1994
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: 1994
  • Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei Klaus Plambeck: 1994
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht: seit 2000
  • Herr Rechtsanwalt Jochen Böttcher verfügt über umfassende und langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Ar­beits­rechts. Seit 1994 ist Rechtsanwalt Böttcher ausschließlich als Rechts­an­walt im Fachgebiet des Arbeitsrechtes tätig. Er vertritt dabei überwiegend Ar­beit­ne­hmer in allen ar­beits­recht­li­chen Be­lan­gen, etwa im Zusammenhang mit Kündigungen, Ab­mah­nun­gen, Ab­fin­dun­gen, Ver­gü­tungs­fra­gen, Wettbewerbsverboten sowie bei der Ge­stal­tung von Ver­trä­gen im Ar­beits- und Dienst­ver­trags­recht. Ein besonderer Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Tä­tig­keit von Rechtsanwalt Böttcher ist zudem die außergerichtliche Be­en­di­gung von Ar­beits­ver­hält­nis­sen durch Abschluss von Aufhebungsverträgen oder Ab­wick­lungs­ver­trä­gen. Ge­werb­li­che Arbeitnehmer, Angestellte, leitende Angestellte, Füh­rungs­kräf­te und Ge­schäfts­füh­rer werden von Rechtsanwalt Böttcher professionell und per­sön­lich betreut. Ar­beit­neh­mer und Arbeitnehmerinnen mit Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem Mut­ter­schutz­ge­setz und dem BEEG gehören selbstverständlich eben­falls zu seinem Man­dan­ten­kreis, ebenso die gelegentliche Arbeitgebervertretung. Be­glei­tend berät und vertritt Herr Rechts­an­walt Böttcher seine Mandanten auch bei so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, insbesondere gegenüber der Bundesagentur für Ar­beit.